Februar 2020
Neues ökonomisches Denken für eine klimaverträgliche Handelsordnung und Wirtschaft
Thomas Köller für Economist For Future – Debattenimpulse
7. Juli 2019
Von der neoliberalen Scholastik zur emanzipierten Gesellschaft – Grundlinien einer nicht nur akademisch überzeugenden Erkenntniskritik des Neoliberalismus
Thomas Köller im Attac-Theorieblog
21. Mai 2019
Der Systemwechsel
Das Ausmaß der Preisgabe des demokratischen Systems im EU-Handelsabkommen mit Singapur (EUSFTA) angesichts der Kompetenzen und Autonomie der darin vereinbarten »Ausschüsse«
Politikwissenschaftliches Gutachten im Auftrag von Marianne Grimmenstein
Dr. Thomas Köller [Beitrag als PDF] [Kurzversion als PDF]
11. Februar 2019*
Bevormundete Demokratie – die Entscheidungskompetenzen der »Ausschüsse« nach dem EU-Handelsabkommen mit Singapur (EUSFTA)
von Thomas Köller [Beitrag als PDF]
Wie CETA[1] und JEFTA[2] – die ich in meinem letzten Blogbeitrag analysiert habe[3] – sieht auch der am 13. Februar 2019 zur Abstimmung im Europäischen Parlament anstehende EU‑Handelsvertrag mit Singapur (EUSFTA)[4] gemeinsame Ausschüsse mit gewissen Entscheidungskompetenzen vor. Inwiefern gehen diese Kompetenzen auf Kosten des demokratischen Handlungsspielraums der Vertragspartner und inwiefern bedeuten sie also, dass das demokratisch-parlamentarische System nicht zuletzt der EU und ihrer Mitgliedstaaten, einschließlich der darin vorgesehenen verfassungsrechtlichen Kontrolle, entsprechend untergraben wird?
Die Antwort fällt für EUSFTA nicht wesentlich anders aus als die, die auch schon für CETA und JEFTA gegeben werden musste.
11. Dezember 2018*
Die Entscheidungskompetenzen der in CETA und JEFTA vorgesehenen Ausschüsse und deren absehbare Wirkung auf das demokratische politische System der Bundesrepublik Deutschland
von Thomas Köller [Beitrag als PDF]
Neben vielem anderem sehen CETA[1] und JEFTA[2] vor, dass Ausschüsse mit Exekutivvertretern beider Seiten einzurichten sind und diese die Kompetenz haben, für die Vertragspartner bindende Entscheidungen an den Parlamenten vorbei zu treffen.
Diese Problematik ist auch in der kritischen Öffentlichkeit bislang eher wenig beachtet worden,[3] selbst nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Oktober 2016 eben darin am ehesten ein potenzielles verfassungsrechtliches Problem des CETA gesehen hat.[4] Zugleich reichen die JEFTA-Bestimmungen ähnlich weit oder noch weiter.
I Worum geht es genau? – Überblick
CETA (Kap. 26) und JEFTA (Kap. 22) setzen jeweils ein System von Ausschüssen ein – in beiden Fällen bestehend aus dem „Gemischten Ausschuss“ (Joint Committee)[5] sowie zahlreichen Sonder- und Fachausschüssen sowie Arbeitsgruppen[6] –, die mit Exekutivvertretern der Vertragsparteien zu besetzten sind und einvernehmlich entscheiden.
Das entscheidende, demokratietheoretische und verfassungsrechtliche Problem ergibt sich daraus, dass diese Ausschüsse – und vor allem eben der jeweilige Gemischte Ausschuss – die Kompetenz erhalten, bindende Entscheidungen, einschließlich Vertragsänderungen, zu treffen, die von den Vertragsparteien umzusetzen sind.[7]