Kontroverse EU-Handelspolitik – Termine 2019

Stand: 1. April 2019

Diese Übersicht als PDF

CETA

Das „Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen“ der EU mit Kanada wird seit dem 21. September 2017 größtenteils ‚vorläufig angewendet’. Für das endgültige Inkrafttreten fehlt noch die Zustimmung der Parlamente einiger EU-Mitgliedstaaten. Außerdem könnte CETA noch für unvereinbar mit dem Grundgesetz bzw. mit EU-Recht erklärt werden. 

30. April 2019:

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Frage, ob die Investitionsschieds­gerichtsbarkeit in CETA mit EU-Recht vereinbar sei (Gutachtenverfahren 1/17). Am 6. März 2018 hat der EuGH diese Frage bereits verneint, sofern Investitionsschutzverträge zwischen EU‑Mitgliedstaaten betroffen sind (Rechtssache C-284/16).

Eine am 22. Januar 2019 begonnene, europaweite Kampagne hat bereits über 500.000 Unterschriften unter anderem gegen die Paralleljustiz der Investitionsschiedsgerichte gesammelt.

Nach EuGH-Urteil:

Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die 2016 erhobenen Verfassungsklagen gegen CETA. Bereits im Oktober 2016 hatte das Gericht entschieden, dass es vor allem die Entscheidungskompetenzen der in CETA vorgesehenen Ausschüsse kritisch prüfen wolle (Urteil 2 BvR 1368/16, Randnummern 59 ff.).

Nach BVerfG-Urteil (und sobald Zustimmung im Bundesrat gesichert scheint):

Abstimmung in Bundestag und Bundesrat.

Irgendwann:

Entscheidung des EuGH über die am 3. Dezember 2018 vom Umweltinstitut München eingereichte Klage gegen die EU-Kommission, weil diese sich weigert, Informationen über die Beratungen der CETA-Ausschüsse herauszugeben (Az T-712/18).

JEFTA (JEEPA)

Dem „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen“ der EU mit Japan (ohne Investorenschutz) haben EU‑Parlament und Ministerrat im Dezember 2018 zugestimmt. Damit ist JEFTA als erstes Abkommen seiner Art endgültig ratifiziert. Dennoch haben über 9.000 BundesbürgerInnen am 29. Januar 2019 Verfassungsbeschwerde gegen JEFTA erhoben. Dies wäre frühestens nach dem Votum des EU-Parlaments am 12. Dezember 2018 möglich gewesen. Da es jedoch erst nach dem Ministerratsbeschluss am 20. Dezember erfolgte, wurde das Inkrafttreten am 1. Februar 2019 dadurch zunächst nicht aufgehalten.

Irgendwann:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die genannte Klage.

Geplant:

Verhandlungen über einen gesonderten Investitionsschutzvertrag, der dann auch durch die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsste.

EU-Singapur (EUSFTA und EUSIPA)

Der Vertrag mit Singapur ist seit Jahren ausverhandelt. Im Jahr 2015 beantragte die EU-Kommission beim EuGH zu überprüfen, welche seiner Teile in alleinige EU-Zuständigkeit fallen (Gutachtenantrag 2/15). Obwohl dies eigentlich streng genommen für jeden Vertrag gesondert zu klären wäre, wurde das Urteil des EuGH als Grundlage dafür genommen, außer CETA alle Abkommen in ein rein handelspolitisches Teilabkommen (in alleiniger EU-Zuständigkeit) und in ein Teilabkommen zum Investitionsschutz (Beteiligung der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten erforderlich) aufzuspalten. Diese Aufspaltung wurde auch nachträglich für den Singapur-Vertrag vorgenommen.

13. Februar 2019:

Zustimmung des EU-Parlaments sowohl zum reinen Handels-Teilvertrag EUSFTA wie zum Investitionsschutz-Teilvertrag EUSIPA, wie auch zum „Partneschafts- und Kooperationsabkommen“, das als Dach dient.

Danach:

Abstimmungen der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten – in Deutschland Bundestag und voraussichtlich auch Bundesrat – über den Investitionsschutz-Teilvertrag EUSIPA.

„TTIP“

Wiederaufnahme der Gespräche mit den USA

18. Januar 2019:

Die EU-Kommission legt Entwürfe für zwei neue Verhandlungsmandate vor, da das alte TTIP-Mandat als rechtliche Grundlage einer Wiederaufnahme offizieller Gespräche nicht ausreicht.

14. März 2019:

Mit 223 gegen 198 Stimmen bei 37 Enthaltungen lehnt das Europäische Parlament die Wiederaufnahme der Gespräche ab. Dieses Votum ist jedoch nicht bindend.

EU-Vietnam

Auch der Vertrag mit Vietnam ist seit Langem ausverhandelt. Im Gegensatz zu den oben aufgeführten Abkommen wäre die Vertragspartnerin der EU kein Industrieland, sondern ein Entwicklungs- bzw. Schwellenland. Dadurch kommen zur generellen Problematik der Aushöhlung der Demokratie durch Liberalisierungspflichten und unkontrolliertes Ausschusswesen weitere Defizite hinzu, wie große Verstöße gegen Menschen- und Arbeitnehmerrechte als Teil einer harten Niedriglohnstrategie.

Voraussichtlich 28. Mai 2019:

Unterzeichnung.

EU-Mercosur

Zwar gibt es noch Streitpunkte, doch ist bisher nicht erkennbar, dass die EU die Verhandlungen dazu nutzen würde, den neuen brasilianischen Präsidenten Bolsonaro davon abzubringen, den Regenwald auf Kosten der indigenen Bevölkerung und des Klimaschutzes für Exportinteressen opfern zu wollen.

Voraussichtlich Mai 2019:

Abschluss (nach Planungen vom November 2018).